Pflegebudget
Pflegeleistungen & Budgets 2026
Die wichtigsten Leistungsbeträge der sozialen Pflegeversicherung auf einen Blick. Die Beträge sind Höchst- bzw. Leistungsbeträge; der konkrete Anspruch hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen ab.
| Leistung | PG 1 | PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 | Zeitraum |
|---|---|---|---|---|---|---|
| PflegegeldPflegegrad 2–5; bei selbst sichergestellter häuslicher Pflege | – | 347 € | 599 € | 800 € | 990 € | monatlich |
| Ambulante PflegesachleistungenPG1: *Entlastungsbetrag einsetzbar | 131 €* | 796 € | 1.497 € | 1.859 € | 2.299 € | bis zu / Monat |
| EntlastungsbetragZweckgebunden; nicht verbrauchte Beträge können übertragen werden | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € | monatlich |
| Tages-/NachtpflegePG1: *Entlastungsbetrag einsetzbar | 131 €* | 721 € | 1.357 € | 1.685 € | 2.085 € | bis zu / Monat |
| Vollstationäre PflegeLeistung der Pflegeversicherung; Eigenanteile können zusätzlich anfallen | 131 € | 805 € | 1.319 € | 1.855 € | 2.096 € | monatlich |
Entlastungsbetrag
Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben 2026 in allen Pflegegraden Anspruch auf bis zu 131 € monatlich. Das entspricht bis zu 1.572 € pro Jahr. Der Betrag ist zweckgebunden. Nicht ausgeschöpfte Monatsbeträge werden in die Folgemonate übertragen; Restbeträge eines Kalenderjahres können grundsätzlich noch bis zum Ende des folgenden Kalenderhalbjahres genutzt werden.
Gemeinsamer Jahresbetrag: Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Seit 1. Juli 2025 steht Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 bis 5 ein gemeinsamer Jahresbetrag zur Verfügung. Im Jahr 2026 beträgt dieses Budget insgesamt bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr. Es kann – bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen – flexibel für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege eingesetzt werden.
Wichtig: Es handelt sich um ein gemeinsames Budget. Wird der Betrag vollständig für eine der beiden Leistungsarten verbraucht, steht aus diesem gemeinsamen Jahresbetrag im selben Kalenderjahr nichts mehr für die andere Leistungsart zur Verfügung.
Pflegegeld 2026
Ambulante Pflegesachleistungen 2026
Pflegegeld und Pflegesachleistungen können unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch als Kombinationsleistung miteinander verbunden werden.
Geplante neue Budgets im Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG)
Der Gesetzentwurf sieht eine stärkere Bündelung bisheriger Einzelleistungen in Budgets vor. Genannt werden unter anderem ein Entlastungsbudget, ein Sachleistungsbudget und ein Sozialraumbudget. Nach den derzeit veröffentlichten BMG-Informationen soll das Sozialraumbudget für Pflegegrad 2 bis 5 bei 175 € monatlich liegen; für pflegebedürftige Personen bis zum vollendeten 25. Lebensjahr werden 300 € monatlich genannt.
Diese Angaben beziehen sich auf das laufende Gesetzgebungsverfahren. Das Plugin kennzeichnet sie deshalb getrennt von den aktuell geltenden Leistungsbeträgen.
Offizielle Informationen
Bundesministerium für Gesundheit – Leistungen der Pflegeversicherung ↗
Hinweis: Die Übersicht dient der allgemeinen Information. Maßgeblich sind die gesetzlichen Voraussetzungen, die Entscheidung der zuständigen Pflegekasse und die jeweils geltende Rechtslage.