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Pflegebudget

Stand 2026

Pflegeleistungen & Budgets 2026

Die wichtigsten Leistungsbeträge der sozialen Pflegeversicherung auf einen Blick. Die Beträge sind Höchst- bzw. Leistungsbeträge; der konkrete Anspruch hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen ab.

131 €Entlastungsbetrag pro Monat= bis zu 1.572 € pro Jahr
3.539 €Gemeinsamer Jahresbetragfür Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, PG 2–5
40 %Umwandlungsanspruchvon nicht genutzten ambulanten Sachleistungen unter den gesetzlichen Voraussetzungen
LeistungPG 1PG 2PG 3PG 4PG 5Zeitraum
PflegegeldPflegegrad 2–5; bei selbst sichergestellter häuslicher Pflege –347 €599 €800 €990 € monatlich
Ambulante PflegesachleistungenPG1: *Entlastungsbetrag einsetzbar 131 €*796 €1.497 €1.859 €2.299 € bis zu / Monat
EntlastungsbetragZweckgebunden; nicht verbrauchte Beträge können übertragen werden 131 €131 €131 €131 €131 € monatlich
Tages-/NachtpflegePG1: *Entlastungsbetrag einsetzbar 131 €*721 €1.357 €1.685 €2.085 € bis zu / Monat
Vollstationäre PflegeLeistung der Pflegeversicherung; Eigenanteile können zusätzlich anfallen 131 €805 €1.319 €1.855 €2.096 € monatlich

Entlastungsbetrag

Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben 2026 in allen Pflegegraden Anspruch auf bis zu 131 € monatlich. Das entspricht bis zu 1.572 € pro Jahr. Der Betrag ist zweckgebunden. Nicht ausgeschöpfte Monatsbeträge werden in die Folgemonate übertragen; Restbeträge eines Kalenderjahres können grundsätzlich noch bis zum Ende des folgenden Kalenderhalbjahres genutzt werden.

Gemeinsamer Jahresbetrag: Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Seit 1. Juli 2025 steht Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 bis 5 ein gemeinsamer Jahresbetrag zur Verfügung. Im Jahr 2026 beträgt dieses Budget insgesamt bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr. Es kann – bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen – flexibel für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege eingesetzt werden.

Wichtig: Es handelt sich um ein gemeinsames Budget. Wird der Betrag vollständig für eine der beiden Leistungsarten verbraucht, steht aus diesem gemeinsamen Jahresbetrag im selben Kalenderjahr nichts mehr für die andere Leistungsart zur Verfügung.

Pflegegeld 2026

PG 2347 €/ Monat
PG 3599 €/ Monat
PG 4800 €/ Monat
PG 5990 €/ Monat

Ambulante Pflegesachleistungen 2026

PG 2796 €/ Monat
PG 31.497 €/ Monat
PG 41.859 €/ Monat
PG 52.299 €/ Monat

Pflegegeld und Pflegesachleistungen können unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch als Kombinationsleistung miteinander verbunden werden.

GEPLANTE REFORM – NOCH NICHT ALS GELTENDES RECHT DARSTELLEN

Geplante neue Budgets im Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG)

Der Gesetzentwurf sieht eine stärkere Bündelung bisheriger Einzelleistungen in Budgets vor. Genannt werden unter anderem ein Entlastungsbudget, ein Sachleistungsbudget und ein Sozialraumbudget. Nach den derzeit veröffentlichten BMG-Informationen soll das Sozialraumbudget für Pflegegrad 2 bis 5 bei 175 € monatlich liegen; für pflegebedürftige Personen bis zum vollendeten 25. Lebensjahr werden 300 € monatlich genannt.

Diese Angaben beziehen sich auf das laufende Gesetzgebungsverfahren. Das Plugin kennzeichnet sie deshalb getrennt von den aktuell geltenden Leistungsbeträgen.

Hinweis: Die Übersicht dient der allgemeinen Information. Maßgeblich sind die gesetzlichen Voraussetzungen, die Entscheidung der zuständigen Pflegekasse und die jeweils geltende Rechtslage.