Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
Seit 1. Januar 2026 gelten Änderungen, die unter anderem Pflegefachpersonen mehr eigenständige Befugnisse ermöglichen und Maßnahmen zum Bürokratieabbau in der Pflege vorsehen.
Seit 1. Januar 2026 gelten Änderungen, die unter anderem Pflegefachpersonen mehr eigenständige Befugnisse ermöglichen und Maßnahmen zum Bürokratieabbau in der Pflege vorsehen.
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